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   BVerwG, 15.01.1969 - VI C 46.67   

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https://dejure.org/1969,1086
BVerwG, 15.01.1969 - VI C 46.67 (https://dejure.org/1969,1086)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1969 - VI C 46.67 (https://dejure.org/1969,1086)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1969 - VI C 46.67 (https://dejure.org/1969,1086)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.05.1967 - II C 27.67

    Berücksichtigung der Studienzeit, des Vorbereitungsdienstes als

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1969 - VI C 46.67
    Tätigkeit kann nur als Ausbildung im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 1 LBesG und nicht als hauptberufliche Tätigkeit im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 3 LBesG angesehen werden (vgl. BVerwGE 27, 159 [162] mit weiterem Nachweis).

    Mit dem Wort "vorgeschrieben" in § 6 Abs. 3 Nr. 1 LBesG ist, wie der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 27, 159 (162) [BVerwG 30.05.1967 - II C 27/67] entschieden hat, die schriftliche Niederlegung des Ausbildungserfordernisses gekennzeichnet.

  • BVerwG, 24.02.1966 - VIII C 254.63

    Bestimmung des Besoldungsdienstalters eines Beamten der Kriminalpolizei mit

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1969 - VI C 46.67
    Aus Abschnitt I A Absatz 2 des Runderlasses des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern vom 18. Februar 1938 (RMBliV Sp. 289), wonach Bewerber mit Sprachkenntnissen oder beruflicher Sonderausbildung bevorzugt wurden - und worin im übrigen keinerlei Mindestzeit festgelegt ist -, ergibt sich eindeutig, daß die genannte Sonderausbildung nicht zu den Voraussetzungen gehörte, die Bewerber aus freien Berufen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen mußten (vgl. Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG VIII C 254.63 - [Buchholz BVerwG 235.1, § 6 LBesG Nordrhein-Westfalen Nr. 1] zu der gleichlautenden Bestimmung in Abschnitt II A des genannten Erlasses).
  • BVerwG, 06.05.1977 - 6 B 5.77

    Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde im

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch geklärt, daß die in § 6 Abs. 3 und 6 BBesG kasuistisch und bis ins einzelne festgelegten besonderen Tatbestände nach der Gesamtkonzeption des § 6 BBesG einer extensiven oder analogen Anwendung nicht zugänglich sind (BVerwGE 27, 159 [BVerwG 30.05.1967 - BVerwG II C 27.67] [161]; Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG VI C 46.67 - [Buchholz 235.16 § 6 LBesG Nds Nr. 4]; BVerwGE 45, 201 [BVerwG 20.06.1974 - BVerwG II C 28.73] [202]).
  • BVerwG, 22.02.1972 - VI B 52.71

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Dies ist nunmehr auch im Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG VI C 46.67 - (Buchholz 235.16 § 6 LBesG Niedersachsen Nr. 4) für den Vorbereitungsdienst anderer Laufbahnen als der des höheren Dienstes ausdrücklich entschieden.
  • BVerwG, 16.12.1971 - II C 19.70

    Besoldung eines Beamten - Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht schon für die gleichlautenden Vorschriften des § 6 Abs. 3 Nr. 3 des nordrhein-westfälischen und des niedersächsischen Landesbesoldungsgesetzes entschieden (vgl. Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG VIII C 254.63 - [Buchholz 235.1 Nordrhein-Westfalen § 6 LBesG Nr. 1]; BVerwGE 27, 159, [162] sowie Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG VI C 46.67 - [Buchholz 235.16 § 6 LBesG Niedersachsen Nr. 4]; ebenso Anz-Faber-Renk-Dietrich, Das Besoldungsrecht des Bundes, § 6 BBesG Anm. 6 auf S. 54).
  • BVerwG, 23.04.1990 - 2 CB 33.89

    Einstellung der Revision wegen Rücknahme - Volle Berücksichtigung einer neben dem

    ob eine - mit mindestens der Hälfe der regelmäßigen Arbeitszeit ausgeübte - Tutorentätigkeit bei gleichzeitigem Hochschulstudium eine hauptberufliche Tätigkeit sein kann, ist durch die - vom Berufungsgericht zutreffend angeführte - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin geklärt, daß entscheidend für die Frage, ob im Sinne der Vorschriften über das Besoldungsdienstalter Zeiten der Ausbildung oder der hauptberuflichen Tätigkeit vorliegen, der Zweck und die Art der Tätigkeit sind (vgl. Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG 6 C 46.67 - ; Beschluß vom 22. Februar 1972 - BVerwG 6 B 52.71 - ).
  • BVerwG, 21.12.1981 - 2 B 12.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Tätigkeit als

    Dieser Vorbereitungsdienst dient der Ausbildung und wird damit nicht hauptberuflich ausgeübt (vgl. BVerwGE 27, 159 [162 m.w.N.] sowie Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG 6 C 46.67 - [Buchholz 235.16 § 6 LBesG Niedersachsen Nr. 4]).
  • BVerwG, 06.05.1976 - VI C 136.73

    Besondere Fachkenntnisse als Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Amtes - Der

    Das gleiche gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in bezug auf die "vorgeschriebene" Ausbildung in dem § 6 Abs. 3 Nr. 1 BBesG in der bis zum 30. Juni 1975 geltenden Fassung entsprechenden landesgesetzlichen Vorschriften (vgl. BVerwGE 27, 159 [162] und Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG VI C 46.67 - [Buchholz 235.16 § 6 LBesG Nds. Nr. 4]).
  • BVerwG, 24.02.1970 - VI C 72.67

    Einbeziehung eines Einführungslehrgangs für Jungmänner an einer

    Entscheidend für die Frage, ob eine Zeit im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 1 HBesG vorliegt, sind der Zweck und die Art der Tätigkeit, wie sie durch die während dieser Zeit geltenden Vorschriften materiell gestaltet worden sind (so für die Abgrenzung zwischen vorgeschriebener Ausbildung und hauptberuflicher Tätigkeit Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG VI C 46.67 -).
  • BVerwG, 29.12.1969 - VI C 71.67

    Bestimmung des Beginns des Besoldungsdienstalters - Anrechnung zurückliegender

    Das ist hier nach der im Zeitpunkt der Ernennung des Klägers maßgebenden Vorschrift des § 46 Abs. 1 Satz 1 LBG, auf die hier zurückzugreifen ist (vgl. Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG VI C 46.67 -) und die im übrigen inhaltlich mit § 3 Satz 2 BBesG übereinstimmt, der Zeitpunkt, zu dem der Kläger rückwirkend in eine Planstelle eingewiesen worden ist, also der 1. Dezember 1952.
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